Kunkelspass
Die Kunkelsstrasse ist nicht befahrbar.
Orientierung; Änderung der Bewilligungspraxis für das Befahren der Kunkelsstrasse
Anlässlich der Vorstandssitzung vom 12. März 2024 hat der Gemeindevorstand die Praxis für die Erteilung der Fahrbewilligungen für das Befahren der Kunkelsstrasse geändert. Die Möglichkeit zur Zahlung über EasyPark wird nicht mehr angeboten. Fahrbewilligungen können nur noch bei der Gemeindeverwaltung Tamins an der Aligstrasse 1 in Tamins unter nachfolgenden Voraussetzungen bezogen werden:
Jahresbewilligung
Jahresbewilligungen können von jeder Person beantragt werden und kostet Fr. 50.00 (PW), Fr. 25.00 (Motorrad), Fr. 100.00 (über 3.5 t).
Tagesbewilligung (Gästekarte)
Gästekarten können alle Liegenschaftsbesitzer, deren Pächter/Mieter und Langzeitmieter für ihre Gäste beantragen. Sie kosten Fr. 20.00 (PW), Fr. 10.00 (Motorrad), Fr. 40.00 (über 3.5 t) zuzüglich Porto und Bearbeitungsgebühr bei Postversand. Gäste können keine Bewilligungen direkt beantragen.
Monatsbewilligung
Monatsbewilligungen können alle Liegenschaftsbesitzer, deren Pächter/Mieter und Langzeitmieter für ihre Gäste beantragen. Sie kosten Fr. 32.00 (PW), Fr. 16.00 (Motorrad), Fr. 64.00 (über 3.5 t) zuzüglich Porto und Bearbeitungsgebühr bei Postversand. Gäste können keine Bewilligungen direkt beantragen.
Benötigte Angaben für die Ausstellung der Fahrbewilligung
- Fahrzeugkennzeichen auf welche die Bewilligung ausgestellt wird
- Name des Bestellers (Liegenschaftsbesitzer, Pächter, Mieter)
- Rechnungsempfänger
Gültigkeit
Die Jahresbewilligung ist ab Bezug bis Ende des Kalenderjahres gültig. Gästekarten sind 5 Tage gültig und für eine Hin- und eine Rückfahrt bestimmt.
Bezugsmodalitäten
- Die Bewilligungen können während den üblichen Schalteröffnungszeiten bei der
Gemeindeverwaltung Tamins bezogen werden.
- Bestellungen per Telefon (+41 81 641 11 18) oder E-Mail (gemeindeverwaltung@tamins.ch)
sind möglich.
Die vorliegende Bewilligungspraxis ist ab sofort gültig.
Weitere wichtige Informationen für das Befahren der Kunkelsstrasse
- Der Bewilligungsinhaber benützt die Strasse auf eigenes Risiko und Gefahr. Die Gemeinde Tamins übernimmt keinerlei Haftung für den Strassenzustand. Sie ist weder zu einer Schneeräumung noch zu einer Glatteisbekämpfung verpflichtet. Der Gemeindevorstand kann bei ungünstigen Strassenverhältnissen alle Fahrten verbieten oder für bestimmte Zeiten und/oder Fahrzeugkategorien Beschränkungen erlassen.
- Mit Gegenverkehr ist an jeder Stelle zu rechnen (Fussgänger, Velofahrer, Motorradfahrer, Landwirtschaftliche Fahrzeuge)!
- Einige Strassenabschnitte befinden sich in einer steinschlaggefährdeten Zone. Bitte halten Sie an diesen Stellen nicht unnötig an, fahren Sie zügig weiter.
- Das an die Strassen angrenzende Gelände und die Seitenwege dürfen nicht befahren werden. In Ausweichbuchten ist das Parken verboten.
- Das Reglement vom 7. Dezember 2001 findet Anwendung.
Die Bewilligungen können am Schalter der Gemeindeverwaltung zu den Schalterstunden bezogen werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel. +41 81 641 11 18.