Bestattung / Todesfall
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erd- oder das Urnenbestattung. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit dem vom Arzt ausgestellten Totenschein beim zuständigen Zivilstandsamt zu melden.
Welches Zivilstandsamt zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Ort (Zivilstandskreis) die Person verstarb (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).
Allgemeine Informationen bei einem Todesfall sind auch zu finden unter:
Zugehörige Objekte
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Bestattungs- und Friedhofgesetz (PDF, 25.08 kB) | Download | 0 | Bestattungs- und Friedhofgesetz |
Bestattungswesen Gebührenordnung für das Bestattungswesen (PDF, 14.46 kB) | Download | 1 | Bestattungswesen Gebührenordnung für das Bestattungswesen |
Merkblatt Todesfall (PDF, 36.27 kB) | Download | 2 | Merkblatt Todesfall |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | +41 81 641 11 18 | gemeindeverwaltung@tamins.ch |
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