Schulrat
Der Schulrat besteht aus dem für das Schulwesen zuständigen Gemeuindevorstandsmitglied, welcher den Vorsitz hat, und 4 weiteren Mitgliedern. Der Schulrat versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel einmal pro Schulmonat. Der Schulleiter hat beratende Stimme.
Der Schulrat leitet und beaufsichtigt die Schule und vollzieht die kantonale und kommunale Schulgesetzgebung. Er erfüllt alle auf Aufgaben im Schulwesen, welche nicht durch kantonale oder kommunale Erlasse einer anderen Behörde oder Instanz übertragen sind.
Wichtige Geschäfte, insbesondere betreffend neue Organisationen und Verbesserungen mit finanziellen Auswirkungen, sind dem Gemeindevorstand, und von diesem, wenn seine Kompetenznormen überschritten werden, der Gemeindeversammmlung vorzulegen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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